Drägerwerk AG & Co. KGaAEI
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EQS-News: Drägerwerk AG & Co. KGaA: Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission (deutsch)


Drägerwerk AG & Co. KGaA: Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission

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EQS-News: Drägerwerk AG & Co. KGaA / Schlagwort(e): Sonstiges
Drägerwerk AG & Co. KGaA: Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU)
2016/1052 der Kommission

01.10.2024 / 09:35 CET/CEST
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Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m.
Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission

Der Vorstand der Drägerwerk Verwaltungs AG hat am 2. September 2024 die
Durchführung eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms für die Drägerwerk AG &
Co. KGaA ("Dräger") beschlossen. Zu diesem Zweck wird Dräger eigene
Vorzugsaktien im Zeitraum vom 7. Oktober bis voraussichtlich zum 18.
November 2024 an der Börse zurückkaufen. Die entsprechenden Aktien werden
nicht eingezogen, sondern verbleiben während der zweijährigen
Lock-up-Periode in den Aktiendepots der teilnehmenden Mitarbeiter.

Im Rahmen des letztjährigen Mitarbeiterbeteiligungsprogramms hat Dräger
80.460 von 692.872 theoretisch möglichen Aktien zurückgekauft. Im laufenden
Jahr könnte Dräger bis zu 676.000 Aktien zurückkaufen. Dieser Fall würde
jedoch nur dann eintreten, wenn alle berechtigten Mitarbeiter im vollen
Umfang am Programm teilnehmen.

Der Vorstand wird aufgrund der neuen Regelungen zur aktienbasierten
Vergütung nicht mehr am Programm teilnehmen. Demnach sind die
Vorstandsmitglieder seit dem Geschäftsjahr 2023 dazu verpflichtet, 40 %
ihrer einjährigen variablen Vergütung in virtuelle Aktien umzuwandeln, die
für eine Dauer von fünf Jahren gesperrt sind. Ziel dieser Regelung ist es,
den langfristigen Charakter der variablen Vergütung zu stärken und somit die
Interessen von Vorstand und Aktionären anzugleichen.

Der Aktienrückkauf erfolgt grundsätzlich gemäß der Bestimmung des § 71 Abs.
1 Satz 1 Nr. 2 AktG. Soweit die zu erwerbenden Vorzugsaktien Personen
gewährt werden sollen, die nicht in einem Arbeitsverhältnis zu der
Gesellschaft oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen stehen oder standen,
erfolgt der Rückkauf aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung der
Gesellschaft vom 7. Mai 2021, bis zu 10 % des Grundkapitals an eigenen
Aktien zurückzukaufen.

Mit dem Rückkauf wird eine Bank beauftragt, die ihre Entscheidungen über den
Zeitpunkt des Erwerbs der Vorzugsaktien unabhängig und unbeeinflusst von
Dräger trifft. Das Recht von Dräger, das Mandat der Bank vorzeitig zu
beenden und den Auftrag auf eine andere Bank zu übertragen, bleibt
unberührt.

Der Rückkauf erfolgt in beiden Fällen nach den sog. Safe-Harbour-Regelungen
des Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit der
Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission.

Der Rückkauf erfolgt über die Börse. Hinsichtlich des Kaufpreises werden die
Vorgaben der Safe-Harbour-Regelungen eingehalten. Für diejenigen
Vorzugsaktien, die auf Grundlage der Hauptversammlungsermächtigung erworben
werden, darf der Kaufpreis je Vorzugsaktie (ohne Erwerbsnebenkosten)
zusätzlich den am entsprechenden Börsenhandelstag durch die
Eröffnungsauktion ermittelten Kurs der Vorzugsaktien im Xetra-Handel an der
Frankfurter Wertpapierbörse um nicht mehr als 10 % über- oder
unterschreiten.

Der Aktienrückkauf kann im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen
Vorgaben jederzeit ausgesetzt und wieder aufgenommen werden.

Die Transaktionen werden in einer den Anforderungen des Art. 2 Abs. 2 in
Verbindung mit Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der
Kommission entsprechenden Weise spätestens am Ende des siebten Handelstages
nach deren Ausführung bekannt gegeben.

Dräger wird auf der Internetseite der Gesellschaft (www.draeger.com) in der
Rubrik Investor Relations über den Verlauf des Rückkaufprogramms nach den
gesetzlichen Bestimmungen berichten.

Lübeck, 1. Oktober 2024

Der Vorstand
Drägerwerk Verwaltungs AG als persönlich haftende Gesellschafterin der
Drägerwerk AG & Co. KGaA

Moislinger Allee 53-55
23558 Lübeck, Deutschland
www.draeger.com

Disclaimer
Diese Mitteilung enthält Aussagen über die zukünftige Entwicklung des
Dräger-Konzerns. Diese zukunftsbezogenen Aussagen basieren auf den
gegenwärtigen Erwartungen, Vermutungen und Prognosen des Vorstands sowie den
ihm derzeit verfügbaren Informationen und sind nach bestem Wissen und
Gewissen zusammengestellt worden. Hinsichtlich solcher zukunftsbezogenen
Aussagen kann keine Garantie und keine Haftung für den Eintritt der
genannten zukünftigen Entwicklungen und Ergebnisse übernommen werden. Die
zukünftigen Entwicklungen und Ergebnisse sind vielmehr abhängig von einer
Vielzahl von Faktoren. Sie beinhalten Risiken und Unwägbarkeiten, die sich
dem Einfluss des Unternehmens entziehen und beruhen auf Annahmen, die sich
möglicherweise als nicht zutreffend erweisen. Unbeschadet rechtlicher
Bestimmungen zur Korrektur von Prognosen übernehmen wir keine Verpflichtung,
die in dieser Meldung gemachten zukunftsbezogenen Aussagen zu aktualisieren.
Alle wichtigen Finanztermine entnehmen Sie bitte unserer
Unternehmenswebseite www.draeger.com unter Investoren / Finanzkalender.

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Unternehmen: Drägerwerk AG & Co. KGaA
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