EQS-News: Drägerwerk AG & Co. KGaA: Keine Abstimmung zu den Punkten 7 und 8 der Tagesordnung in der ordentlichen Hauptversammlung am 8. Mai 2026 - Absage der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre (deutsch)
Drägerwerk AG & Co. KGaA: Keine Abstimmung zu den Punkten 7 und 8 der Tagesordnung in der ordentlichen Hauptversammlung am 8. Mai 2026 - Absage der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre
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EQS-News: Drägerwerk AG & Co. KGaA / Schlagwort(e): Hauptversammlung
Drägerwerk AG & Co. KGaA: Keine Abstimmung zu den Punkten 7 und 8 der
Tagesordnung in der ordentlichen Hauptversammlung am 8. Mai 2026 - Absage
der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre
06.05.2026 / 11:38 CET/CEST
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Keine Abstimmung zu den Punkten 7 und 8 der Tagesordnung in der ordentlichen
Hauptversammlung am 8. Mai 2026 - Absage der gesonderten Versammlung der
Vorzugsaktionäre
Die Drägerwerk Verwaltungs AG hat als persönlich haftende Gesellschafterin
beschlossen, Punkt 7 und Punkt 8 von der Tagesordnung der ordentlichen
Hauptversammlung der Drägerwerk AG & Co. KGaA am 8. Mai 2026 zu nehmen.
* Tagesordnungspunkt 7: Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen
genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts
sowie die entsprechende Satzungsänderung
* Tagesordnungspunkt 8: Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe
von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen mit der Möglichkeit
zum Ausschluss des Bezugsrechts, die Aufhebung des Bedingten Kapitals
2021 sowie die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2026 und die
entsprechende Satzungsänderung
Die ordentliche Hauptversammlung der Drägerwerk AG & Co. KGaA zu den
weiteren Tagesordnungspunkten findet wie einberufen am Freitag, dem 8. Mai
2026, 10:00 Uhr (MESZ), in der Lübecker Musik- und Kongresshalle,
Willy-Brandt-Allee 10, 23554 Lübeck, statt.
Die auf den 8. Mai 2026, im Anschluss an die ordentliche Hauptversammlung
vom selben Tag, frühestens jedoch um 13:00 Uhr (MESZ) einberufene gesonderte
Versammlung der Vorzugsaktionäre wird mit Entfallen der Punkte 7 und 8 der
Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung hinfällig und deshalb
abgesagt. Die im Bundesanzeiger vom 27. März 2026 bekannt gemachte Einladung
zur gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre ist damit gegenstandslos
und die gesonderte Versammlung der Vorzugsaktionäre wird nicht stattfinden.
Lübeck, 6. Mai 2026
Drägerwerk AG & Co. KGaA
Die persönlich haftende Gesellschafterin
Drägerwerk Verwaltungs AG
Der Vorstand
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