15.07. 13:05

Kanzleramtschef Frei plädiert für Gehaltsobergrenze bei Unterhaltsvorschuss


BERLIN (dpa-AFX) - Kanzleramtschef Thorsten Frei (CDU) hat sich in der Debatte über eine Reform des staatlichen Unterhaltsvorschusses für eine Einkommensgrenze ausgesprochen. "Der Unterhaltsvorschuss ist eine Sozialleistung, die müssen wir konzentrieren auf diejenigen, die wirklich bedürftig sind", sagte Frei dem Sender Welt TV.

"Wir müssen da eine Gehaltsgrenze einziehen. Wer über dieser Gehaltsgrenze liegt, der kann keinen Anspruch darauf haben, dass die Allgemeinheit für Zahlungsausfälle des Partners einsteht."

Die konkrete Höhe der Grenze müsse sich noch im Gesetzgebungsverfahren zeigen, so Frei. Er nannte aber eine Spanne: "Da kann man sprechen von einer Grenze, die bei 4.500 Euro, 5.000 Euro Monatseinkommen liegt." Ab dieser Schwelle sei es "jedenfalls so, dass man kaum rechtfertigen kann, warum die Allgemeinheit hier einspringen sollte".

Frei: "Es wird niemand im Regen stehen gelassen"

Frei wies auch die Kritik von SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf an Plänen zur Streichung des Unterhaltsvorschusses für 16- bis 18-Jährige zurück. "Es wird niemand im Regen stehen gelassen", so Frei. Die Regelung sei zusammen mit anderen Veränderungen, etwa im Bundesteilhabegesetz oder der Kinder- und Jugendhilfe, von der Ministerpräsidentenkonferenz Ende Juni beschlossen worden. "Ich halte das im Übrigen auch für richtig".

Zur Begründung verwies er unter anderem auf ausbleibendes Wirtschaftswachstum und stark gestiegene Ausgaben: "Wir haben jetzt sieben Jahre kein Wirtschaftswachstum in Deutschland. Auf der anderen Seite: Im Bereich des Unterhaltsvorschusses sind die Ausgaben in den letzten acht Jahren um das Vierfache gestiegen."

Vorschlag von Familienministerin Karin Prien

Familienministerin Karin Prien (CDU) hatte zuvor vorgeschlagen, der Unterhaltsvorschuss solle künftig nur noch bis zum 16. anstatt bis zum 18. Geburtstag von Kindern gezahlt werden. Hintergrund sind nach Angaben ihres Ministeriums die Sparvorgaben an den Bundeshaushalt. Die Ausgaben für den Unterhaltsvorschuss hätten sich seit der Reform 2017 vervierfacht und der Unterhaltsvorschuss habe sich zu einem der größten Kostenfaktoren für die Kommunen entwickelt. Der Staat zahlt, wenn die eigentlich dazu verpflichteten Elternteile keinen oder zu wenig Unterhalt zahlen./mxx/DP/men